„Pytania Konwentu do Partii politycznych Niemiec” - wybierzmy dla nas optymalną przyszłość na kolejne 4 lata !


Setki obywateli Niemieckiej Republiki Federalnej o polskich korzeniach (blisko dwa miliony)  ma głos wyborczy i może decydować jak będzie kształtować się Europa poprzez odpowiedzialną politykę Niemiec  !

Tylko ci z nas, Polonusów,  którzy oddadzą głos na najlepszy dla siebie program, będą mieli moralne prawo kontrolować, krytykować czy też wspomagać program przez siebie wybranej partii.

Oczywiście dobrze wiemy, że programy wyborcze są bardzo odważne i weryfikuje je nie tylko wyborca  ale i .... koalicjant.

Niemniej jednak pytajmy naszych zaufanych polityków jak zachowają się właśnie w obliczu koalicyjnych ustaleń. Czy pójdą na kompromis daleko odbiegający od obietnic wyborczych.

Konwent Organiazacji  Polskich w Niemczech zapytał wszystkie partie w Niemczech o stan wiedzy na temat naszych polonijnych problemów ! Polonijnych , tzn. Polaków żyjących swoją poską troską o język i kulturę ... podobnie jak mnieiszość niemiecka w Polsce pragniemy zachować swoją kulturę i język polski przyznanym nym traktatem z 1991 roku.

Konwent Organizacji  Polskich w Niemczech zadał politykom niemieckim przed wyborami konkretne pytynia.  Patania te dotyczyły generalnie znajomości problematyki dotyczącej egzystencji Poloni w Niemczech.  Na zadane pytania partie odpowiedziały następująco:

 

SDP FDP Die Linke Bündnis 90 / Die GrÜne

 

 

 

Pytania Konwentu Organizacji Polskich w Niemczech skierowane do partii politycznych w Bundestagu:

An

Bundesvorsitzende Claudia Roth

Bundesvorsitzender Cem Özdemir

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Platz vor dem Neuen Tor 1 
10115 Berlin
München, den 05.09.2013

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Sehr geehrte Frau Roth, sehr geehrter Herr Özdemir,

In der Resolution des Deutschen Bundestages vom 10. Juni 2011 „Deutschland und Polen – Verantwortung aus der Geschichte, Zukunft in Europa“ stellt der Bundestag u. a. fest:
dass Polen und Deutschland (…) heute die deutsche Minderheit in Polen und die polnischstämmigen Bürger in Deutschland als natürliche Brücken der Verständigung zwischen dem deutschen und dem polnischen Volk (betrachten). Viele Menschen mit polnischen Wurzeln wurden im Laufe der Geschichte zu Deutschen und haben aktiven Anteil an der gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung unseres Landes. Noch heute zeugen viele Familiennamen davon. In der Zeit des Nationalsozialismus aber wurden Angehörige der damaligen polnischen Minderheit in Konzentrationslagern umgebracht, ihre Organisationen verboten und enteignet. Der Bundestag will diese Opfer ehren und rehabilitieren. Wir sprechen uns deshalb für die Einrichtung einer Dokumentationsstelle zur Geschichte und Kultur der Polen in Deutschland aus. Wir bekräftigen zudem die Rechte zur Stärkung der kulturellen und sprachlichen Identität und befürworten die Förderung der Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten für die polnischstämmigen Bürger in Deutschland, einschließlich der Eröffnung eines Büros in Berlin. Wichtigste Grundlage für gute nachbarschaftliche Beziehungen sind die Begegnungen der Menschen. Politische und private Organisationen der Zivilgesellschaft leisten einen wichtigen Beitrag, wie beispielsweise die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit, das Deutsche Polen-Institut Darmstadt, das zweisprachige Magazin „DIALOG“ oder die vielen deutsch-polnischen Gesellschaften und deren Bundesverband, sowie der Konvent Polnischer Organisationen in Deutschland und der Bund der Polen in Deutschland (Rodło).“

Die Bundestagswahl 2013 hat aus der Sicht der Polen in Deutschland, deren Vertretung u. a. der „Konvent der Polnischen Organisationen“ ist, einen großen Stellenwert. Aus diesem Grund erlauben wir uns an Sie als Vorsitzenden der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ folgende Fragen zum Wahlprogramm Ihrer Partei zu stellen:

1. Ist Ihnen persönlich und dem Parteivorstand als dem leitenden Gremium die Resolution des Deutschen Bundestages zum deutsch-polnischen Verhältnis vom 10. Juni 2011und die der polnischen Seite darin gegebenen Versprechen noch in Erinnerung?

2. Sind Sie und ist Ihre Partei der Auffassung, dass die jetzige Bundesregierung jene Versprechen des Deutschen Bundestages sowie die Beschlüsse des deutsch-polnischen „Runden Tisches“ vom 12.Juni 2011 ernst genommen hat, indem sie Maßnahmen zu deren zügigen Realisierung ergriffen hat?

3. Stellt nach Ihrer Auffassung die Einrichtung einer zentralen Geschäftsstelle für die deutsche Polonia und eines Internetportals in der bisherigen Form eine gute und ausreichende Realisierung der Beschlüsse des deutsch-polnischen „Runden Tisches“ vom 12.Juni 2011 sowie der genannten Bundestagsresolution dar?

4. Ist Ihnen bekannt, dass die genannte Geschäftsstelle der Polonia in Berlin und das Internetportal für das laufende Jahr keine Fördermittel erhalten haben? Halten Sie die Vorgehensweise der für die Zuteilung der Fördermittel zuständigen Beamten des BMI, BKM und des Bundesverwaltungsamt für zulässig, wenn sie ohne plausible Erklärung die ohnehin sehr knapp bemesse Förderung einstellen und damit die Arbeit der Geschäftsstelle von einem Tag auf den anderen völlig paralysieren?

5. Die Bundesregierung fördert in Polen das für die deutsche Minderheit bestimmte Projekt „Zwei Sprachen - doppelte Chance”. Sollte die Bundesregierung gemäß den im deutsch-polnischen Vertrag „Über die gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ vom 17. Juni 1991 eingegangenen Verpflichtungen etwa nicht auch in Deutschland den Polnisch-Unterricht als Muttersprache sowohl im öffentlichen als auch im privaten Schulwesen fördern und zwar in ähnlicher bzw. identischer Weise als es seinerzeit mit Kindern der in Deutschland lebenden Gastarbeiter gewesen ist?

6. Die Organisationen der polenstämmigen Bürger in Deutschland erhalten für ihre öffentliche Arbeit und sonstige Statutenkonforme Tätigkeit keine Förderung, weder aus Landes- noch aus Bundesmitteln. Sind Sie nicht der Auffassung, dass dies sich ändern sollte?

7. Teilen Sie nicht unsere Meinung, dass die meisten Hindernisse auf dem Wege zur ehrlichen, zukunftsweisenden Umsetzung von Versprechungen aus der Resolution des Deutschen Bundestages zum deutsch-polnischen Verhältnis vom 10. Juni 2011 am effektivsten mit Hilfe einer von der Bundesregierung/des Bundestages ins Leben zu rufenden Stiftung „Deutsche Polonia“ zu beheben wäre? Einer Stiftung, die institutionelle Tätigkeit von Organisationen polenstämmiger Bürger und insbesondere den Polnisch-Unterricht und die Pflege des polnischen Kulturgutes in Deutschland zu fördern.

Für baldige, substantielle Antworten auf die von uns gestellten Fragen, bedanken wir uns im Voraus und verbleiben

mit größter Wertschätzung

Prof. Dr. Ing. Piotr Małoszewski

Antworten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Fragen des Konvents der polnischen Organisationen in Deutschland anlässlich der Bundestagswahl 2013

1. Ist Ihnen persönlich und dem Parteivorstand als dem leitenden Gremium die Resolution des Deutschen Bundestages zum deutsch­polnischen Verhältnis vom 10. Juni 2011 und die der polnischen Seite darin gegebenen Versprechen noch in Erinnerung?

Antwort:

Den interfraktionellen Antrag des Bundestages „Deutschland und Polen - Verantwortung aus der Geschichte, Zukunft in Europa" hat unsere grüne Bundestagsfraktion mit erarbeitet und unterstützt. Mit seiner Resolution nahm der Bundestag Anteil am 20-jährigen Jubiläum des polnisch-deutschen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Beziehungen. Polen und Deutschland sind heute Partner in der europäischen Wertegemeinschaft und arbeiten enger zusammen als je zuvor. Diese Entwicklung ist ein Grund zur Freude - und sollte aus unserer Sicht gleichzeitig Ansporn für beide Seiten sein, an der weiteren Vertiefung der Freund- und Partnerschaft zu arbeiten. Offene Gespräche sowohl über die gemeinsame Vergangenheit als auch über aktuelle Herausforderungen waren und bleiben unverzichtbar, um das gewonnene gegenseitige Vertrauen zu stärken, national verengte Sichtweisen zu überwinden und gemeinsame europäische Perspektiven zu entwickeln. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich daher auch in Zukunft um gute Beziehungen, zahlreiche Kontakte und regen gesellschaftlichen Austausch bemühen.

2. Sind Sie und ist Ihre Partei der Auffassung, dass die jetzige Bundesregierung jene Versprechen des Deutschen Bundestages sowie die Beschlüsse des deutsch-polnischen „Runden Tisches" vom 12.Juni 2011 ernst genommen hat, indem sie Maßnahmen zu deren zügigen Realisierung ergriffen hat?

Antwort:

Für die Beziehungen zwischen Polen und Deutschland ist es wichtig, dass die von den Bundestagsfraktionen gemeinsam beschlossenen Forderungen sowie die Beschlüsse des deutsch-polnischen „Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland" entschlossen umgesetzt werden. In vielen Fällen ist dies bereits geschehen. Gleichzeitig hat die Bundesregierung erklärt, dass eine Fortsetzung der Gespräche am Runden Tisch beabsichtigt ist. Diese Absicht begrüßen wir. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, dass die Vereinbarungen des Runden Tisches im gemeinsamen Austausch weiter umgesetzt und auch zukünftig der enge Dialog aufrecht erhalten wird.

3. Stellt nach Ihrer Auffassung die Einrichtung einer zentralen Geschäftsstelle für das deutsche Polonia und eines Internetportals in der bisherigen Form eine gute und ausreichende Realisierung der Beschlüsse des deutschpolnischen „Runden Tisches" vom 12.Juni 2011 sowie der genannten Bundestagsresolution dar?

Antwort:

Die Eröffnung eines zentralen Büros der Organisationen der polnischstämmigen Bürgerinnen und Bürger und in Deutschland lebenden Polinnen und Polen wurde vom Bundestag ausdrücklich befürwortet. Sie sollte unserer Auffassung nach einen Schritt zur Förderung der polnischen Kultur in Deutschland, zur Stärkung des interkulturellen Zusammenlebens und der weiteren Vertrauensbildung zwischen den Gesellschaften darstellen. Gleichzeitig muss alles dafür getan werden, unsere gemeinsamen Beziehungen weiter zu verbessern. Die weitere Umsetzung der genannten Beschlüsse ist und bleibt daher aus unserer Sicht Aufgabe der Regierungen beider Staaten.

4. Ist Ihnen bekannt, dass die genannte Geschäftsstelle der Polonia in Berlin und das Internetportal für das laufende Jahr keine Fördermittel erhalten haben? Halten Sie die Vorgehensweise der für die Zuteilung der Fördermittel zuständigen Beamten des BMI, BKM und des Bundesverwaltungsamt für zulässig, wenn sie ohne plausible Erklärung die ohnehin sehr knapp bemesse Förderung einstellen und damit die Arbeit der Geschäftsstelle von einem Tag auf den anderen völlig paralysieren?

Antwort:

Leider ist uns dieser Vorgang bisher nicht bekannt. Wir danken Ihnen daher für den Hinweis und würden es begrüßen, wenn Sie uns über die Begründung näher unterrichten könnten. Wir werden den Sachverhalt gerne prüfen und ggf. das BMI um eine Stellungnahme bitten.

5. Die Bundesregierung fördert in Polen das für die deutsche Minderheit bestimmte Projekt „Zwei Sprachen - doppelte Chance". Sollte die Bundesregierung gemäß den im deutsch-polnischen Vertrag „Über die gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit" vom 17. Juni 1991 eingegangenen Verpflichtungen etwa nicht auch in Deutschland den Polnisch-Unterricht als Muttersprache sowohl im öffentlichen als auch im privaten Schulwesen fördern und zwar in ähnlicher bzw. identischer Weise als es seinerzeit mit Kindern der in Deutschland lebenden Gastarbeiter gewesen ist?

Antwort

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmen mit Ihnen überein, dass muttersprachlicher Unterricht auf Polnisch an vielen Orten - insbesondere mit großem Bedarf - sinnvoll sein kann. Wir GRÜNE wollen eine inklusive Gesellschaft, die Vielfalt wertschätzt und unterstützt. Für die Schule bedeutet das u.a., dass sie die Mehrsprachigkeit von Kindern und Jugendlichen schätzt und fördert. So wird v.a. im Grundschulbereich z. B. auch die nicht-deutsche Familiensprache eines Kindes als Fundament für den Erwerb der

deutschen Sprache genutzt. Außerdem sollte nach unserer Vorstellung eine gute Schule - ergänzend zu den klassischen Fremdsprachen - bei entsprechender Nachfrage auch ein Lehrfachangebot in den wichtigen Herkunftssprachen anbieten.

6. Die Organisationen der polenstämmigen Bürger in Deutschland erhalten für ihre öffentliche Arbeit und sonstige Statutenkonforme Tätigkeit keine Förderung, weder aus Landes- noch aus Bundesmitteln. Sind Sie nicht der Auffassung, dass dies sich ändern sollte?

Antwort:

Die Unterstützung von Organisationen der polenstämmigen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist ein wichtiges Anliegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Über Jahrzehnte ist eine vielfältige Kultur des Engagements polenstämmiger Bürgerinnen und Bürger in Deutschland entstanden. Bürgerschaftliches Engagement braucht mehr Anerkennung, Freiräume und Unterstützung, auch eigene feste Orte und Einrichtungen. Der Bund wie die Länder müssen dazu ihren Anteil bedarfsgerecht leisten.

7. Teilen Sie nicht unsere Meinung, dass die meisten Hindernisse auf dem Wege zur ehrlichen, zukunftsweisenden Umsetzung von Versprechungen aus der Resolution des Deutschen Bundestages zum deutsch-polnischen Verhältnis vom 10. Juni 2011 am effektivsten mit Hilfe einer von der Bundesregierung/des Bundestages ins Leben zu rufenden Stiftung „Deutsche Polonia" zu beheben wäre? Einer Stiftung, die institutionelle Tätigkeit von Organisationen polenstämmiger Bürger und insbesondere den Polnisch-Unterricht und die Pflege des polnischen Kulturgutes in Deutschland zu fördern.

Antwort:

Wir halten den deutsch-polnischen Kulturaustausch und die Pflege der polnischen Kultur auch in der Bundesrepublik für sehr wichtig und unterstützen die Arbeit von Einrichtungen wie dem deutsch-polnischen Jugendwerk, der Europa-Universität Viadrina oder des Deutschen Polen-Instituts. Kritisch stehen wir zur bisherigen Arbeit der "Stiftung Flucht Vertreibung und Versöhnung", die mit Revanchismus und gezielten Provokationen gerade auch gegenüber der polnischen Seite ihrem Stiftungszweck der Versöhnung diametral entgegenwirkte. Wir plädieren für eine Sperre bzw. Streichung der Haushaltsmittel für diese Stiftung und halten es für sinnvoll, Teile der so freiwerdenden Mittel dem Zweck einer wirklichen Versöhnungsarbeit mit Polen zufließen zu lassen - an schon bestehende Einrichtungen oder ggf. auch an neu zu schaffende Einrichtungen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass neben der Förderung der jeweils anderen Sprache und Kultur weitere Aspekte zur Verbesserung der gemeinsamen Beziehungen - etwa in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und zivilgesellschaftlicher Austausch - in der Resolution des Bundestages hervorgehoben werden. Übergeordnetes Ziel bei der Weiterentwicklung der gemeinsamen Beziehungen sollte sein, einerseits die Bewahrung vielfältiger kultureller Identitäten und den Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten, andererseits einen Beitrag dazu zu leisten, Grenzen und das Denken in nationalen Kategorien zu überwinden sowie das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft zu fördern.

Antworten der SPD

Zum Fragekatalog vom

Konwent der Polnischen Organisationen in Deutschland



Zu den Fragen 1-3:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat intensiv daran mitgearbeitet, den Bundestagsbeschluss von 2011 in einer Form vorzubereiten, welche das Erreichte in den deutsch-polnischen Beziehungen angemessen würdigt und gemeinsame Aufgaben für die Zukunft aufzeigt. Uns Sozialdemokraten liegen die guten Beziehungen zu Polen sehr am Herzen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Anerkennung der Bedeutung unserer hier lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürger mit polnischen Wurzeln, die wir als große Bereicherung empfinden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses und der deutsch-polnischen  Vereinbarung von 2011 intensiv beobachtet und auch bei der Bundesregierung dazu nachgehakt (siehe u.a.  Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zum Stand der Umsetzung von Vorhaben der deutsch-polnischen Zusammenarbeit und ihrer Förderung durch die Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 17/10189)

Der deutsch-polnische Runde Tisch vom Juni 2011, der auch in der Erklärung beider Regierungen vom 21.6.2011 gewürdigt wird, stellte zweifellos ein wichtiges Forum dar. Wir gehen davon aus, dass beide Seiten sich nach Kräften um die weitere Umsetzung bemühen. Es gilt, im Gespräch zu bleiben und im vertrauensvollen Austausch zu evaluieren, was weiterhin zu tun ist.

Zu Frage 4:

Diese Tatsache ist uns bekannt. Ein Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion hat daher im Juli dieses Jahres eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Das Bundesministerium des Inneren hat daraufhin mitgeteilt, dass die Fördermittel für den Betrieb der Berliner Geschäftsstelle der Polonia sowie des Internetportals für 2013 im Haushalt vorgesehen seien, jedoch nicht ausgezahlt werden konnten, da die eingereichten Förderanträge nicht die zuwendungsrechtlich zwingend erforderlichen Anforderungen erfüllten. Das BMI teilte außerdem mit, dass im bislang vorliegenden Haushaltsentwurf für 2014 Mittel in gleicher Höhe vorgesehen seien.  Wir hoffen, dass sich diese Problematik lösen lässt und werden im anderen Fall erneut der Frage nachgehen, wie hier zu einer Lösung gefunden werden kann.

Zu Frage 5:

Die SPD kennt und schätzt das große Engagement polnischer Eltern, zahlreicher polnischer Vereine und Organisationen, Konsulate und Einrichtungen und auch der deutsch-polnischen Gesellschaften in ganz Deutschland, die sich um den muttersprachlichen Unterricht in Polnisch verdient machen. Dies ist ein unschätzbar wichtiger Beitrag zur Förderung der Mehrsprachigkeit und der multikulturellen Identität der hier aufwachsenden Kinder mit polnischen Wurzeln.

Da Bildungsfragen den Bundesländern obliegen, ist der Einfluss des Bundes begrenzt. Die Bundesländer sind in Sachen Polnischunterricht durchaus aktiv:  so ist beispielsweise jüngst am 20. Juni 2013 das von der Arbeitsgruppe „Herkunftssprachenförderung“  des deutsch-polnischen Ausschusses für Bildungszusammenarbeit erarbeitete Strategiepapier „Förderung der Herkunftssprache Polnisch“ beschlossen worden. Wir halten die in diesem Strategiepapier ausgesprochenen Empfehlungen für sehr sinnvoll und werden uns in den jeweiligen Bundesländern dafür stark machen, dass die Länder ihre Zusagen zur Unterstützung des Polnischunterrichts weiterhin ernst nehmen und umsetzen.

Zu den Fragen 6 und 7: Die SPD ist beeindruckt von der Vielfalt der Aktivitäten polnischer und Polonia-Organisationen in Deutschland, die durch ihr Engagement sehr viel zur Integration und zur Bereicherung der deutschen Gesellschaft beitragen.  Es steht selbstverständlich jeder polnischen Organisation frei, Fördermittel zu beantragen, beispielsweise beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, der EU, den Bundesländern oder Stiftungen. Die Idee der Schaffung einer Polonia-Stiftung ist bis jetzt neu für uns und sicherlich ein interessanter Ansatz, den man gemeinsam erörtern müsste. Gleichzeitig bestehen ja bereits bewährte und leistungsfähige Strukturen, die genutzt werden können.

Die SPD will nach der Bundestagswahl 2013 die Regierung stellen. In jedem Falle wird eine SPD-geführte Regierung die Zusammenarbeit mit Polen und den Dialog mit polnischen Organisationen in Deutschland fortsetzen und intensivieren. Wir wissen, dass es für polnische Organisationen in der Vergangenheit auch Missverständnisse mit der derzeitigen Bundesregierung gegeben hat, die nachhaltig ausgeräumt werden sollten. Wir setzen auf eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Antworten der FDP

Sehr geehrter Herr Maloszewski,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. September 2013. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.

Anbei finden Sie Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage bezüglich des Standes der Umsetzung von Vorhaben der deutsch- polnischen Zusammenarbeit und ihrer Förderung durch die Bundesregierung.
Ich hoffe wir können Ihnen damit weiterhelfen.

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung am 22. September 2013.

Mit freundlichen Grüßen

Tommy Diener
Bereichsleiter Dialog

Abteilung Strategie, Dialog und Kampagnen

FDP-Bundesgeschäftsstelle
Thomas-Dehler-Haus
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin


Deutscher Bundestag

17. Wahlperiode 17/10319 17.07.2012

Antwort

der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

- Drucksache 17/10189 -

Stand der Umsetzung von Vorhaben der deutsch-polnischen Zusammenarbeit und ihrer Förderung durch die Bundesregierung

Vorbemerkung der Fragesteller

Am 17. Juni 1991 wurde mit dem Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrag zwischen Deutschland und Polen eine zukunftsgerichtete Grundlage für eine enge, friedliche Zusammenarbeit und für gute Partnerschaft und Freundschaft in einem geeinten Europa geschaffen. Heute sind die deutsch-polnischen Be­ziehungen und die Zusammenarbeit beider Länder in der Europäischen Union so gut wie nie zuvor und geprägt von Freundschaft und Kooperation. In sei­nem Beschluss „Deutschland und Polen - Verantwortung aus der Geschichte, Zukunft in Europa" vom 9. Juni 2011 würdigte der Deutsche Bundestag an­lässlich des 20. Jahrestages des Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrags die Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen und forderte die Bun­desregierung gleichzeitig zu weiteren Anstrengungen in der Zusammenarbeit beider Länder auf.

Die Forderungen des Deutschen Bundestages hinsichtlich der Kooperations­bereiche politischer Dialog, Wirtschaft, Umwelt und grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie Wissenschaft, Kultur und zivilgesellschaftlicher Aus­tausch gingen größtenteils in das anlässlich des 20. Jahrestages der Unter­zeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammen­arbeit vereinbarte Programm der Zusammenarbeit ein. Damit brachten beide Länder den Willen zum Ausdruck, ihre Zusammenarbeit durch konkrete Schritte weiter zu vertiefen.

Es bedarf der konsequenten Umsetzung bereits beschlossener Vorhaben und neuer Zielsetzungen, um die deutsch-polnischen Beziehungen weiterhin mit Leben zu füllen. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch der Umsetzung derjenigen Vorhaben zu, die in der „Gemeinsamen Erklä­rung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland" vom 12. Juni 2011 festgehalten wurden. Den genannten Gruppen wurde und wird immer wieder eine besondere Bedeutung und Brückenfunktion für die Bezie­hungen zwischen beiden Ländern zugesprochen. Dieser Bedeutung müssen sowohl die Regierungen beider Länder als auch die Vertreter der deutschen Minderheit in Polen bzw. die Menschen mit polnischem Migrationshinter­grund in Deutschland selbst Rechnung tragen. Dabei gilt es auch, neue zivilgesellschaftliche Akteure wahrzunehmen und zu fördern, die beispielsweise in den Bereichen Kultur und Bildung, Sprachvermittlung, Soziales und Rechts- beratung tätig sind.

Vorbemerkung der Bundesregierung

Der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland vom 17. Juni 1991 ist ein wichtiges Funda­ment in den deutsch-polnischen Beziehungen. Anlässlich des 20. Jahrestags der Unterzeichnung des Vertrags gaben Polen und Deutschland ihren Willen zum Ausdruck, die Zusammenarbeit durch das „Programm der Zusammenarbeit anlässlich des 20. Jahrestags der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, zwischen den Regierungen der Bun­desrepublik Deutschland und der Republik Polen" weiter zu vertiefen.

Im Rahmen der Vorbereitungen auf den 20. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit nahmen unter der Leitung des Beauftragten der Bundesregie­rung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und des Staatssekretärs im damaligen polnischen Ministerium für Inneres und Verwaltung, Vertreter der polnischen Regierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, Repräsentanten der deutschen Minderheit in Polen sowie Repräsentanten der polnisch-stämmigen deutschen Bürger und Polen in Deutschland Gespräche am Runden Tisch auf. Ziel dieser Gespräche war es, eine Bestandsaufnahme über den aktuellen Stand der Umsetzung der Vertragsbestimmungen vorzunehmen und die im Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammen­arbeit vereinbarten Rechte der deutschen Bürger polnischer Abstammung und Polen in der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Minderheit in der Republik Polen zu gewährleisten.

Am 12. Juni 2011 wurde in Warschau eine „Gemeinsame Erklärung des Run­den Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991" un­terzeichnet.

1. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der Forderun­gen, die der Deutsche Bundestag in seinem Beschluss zum Antrag der Frak­tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bun­destagsdrucksache 17/6145 „Deutschland und Polen - Verantwortung aus Geschichte, Zukunft in Europa" vom 9. Juni 2011 an sie gerichtet hat?

Die Bundesregierung und die polnische Regierung haben bei der ersten ge­meinsamen Kabinettsitzung am 21. Juni 2011 in Warschau eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die die Grundlagen des Nachbarschaftsvertrags be­kräftigt und neue Felder der zukunftsgerichteten Zusammenarbeit mit Polen be­nennt. Die Erklärung wird ergänzt durch das in der Vorbemerkung der Bundes­regierung benannte Programm der Zusammenarbeit mit 92 Projekten, das im Kreis aller Bundesressorts erstellt wurde und einen Handlungsrahmen der bi­lateralen Beziehungen und der gemeinsamen Prioritäten in der Außen- und Europapolitik für die nächsten Jahre vorgibt. Mit der gemeinsamen Erklärung vom 21. Juni 2011 und dem Programm der Zusammenarbeit wird verdeutlicht, dass die Zusammenarbeit der Länder weiter intensiviert und ausgebaut werden soll. Wesentliche Forderungen des Deutschen Bundestages aus dem Beschluss vom 9. Juni 2011 sind im Programm der Zusammenarbeit enthalten und werden mit diesem umgesetzt.

Im Programm der Zusammenarbeit vom Juni 2011 bekennen sich Deutschland und Polen dazu, einen intensiven, partnerschaftlichen politischen Dialog zu allen bilateralen, europapolitischen und internationalen Themen zu führen und diesen zur Formulierung gemeinsamer Initiativen zu nutzen. Nicht nur während der polnischen EU-Ratspräsidentschaft haben sich Deutschland und Polen eng in allen europapolitischen Fragestellungen abgestimmt, in der Finanzpolitik und darüber hinaus. Die Bundesregierung unterstützt Polen in seinen Vorberei­tungen zum Beitritt zur Eurozone.

Das Weimarer Dreieck ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des EU-inter­nen Abstimmungsprozesses zu europapolitischen und außen- und sicherheits­politischen Fragen. Ziel ist es, das Weimarer Format auf andere Politikfelder, z. B. Kultur oder Umweltpolitik auszudehnen. Die Abstimmung im Rahmen des Weimarer Formats wird daher in verschiedenen Politikbereichen weiter in­tensiviert.

So werden durch das Deutsch-Polnische und das Deutsch-Französische Jugendwerk im Rahmen des Weimarer Dreiecks jährlich rund 80 Maßnahmen mit etwa 3 000 Teilnehmenden gefördert. In dieser hohen Anzahl trilateraler Programme mit Frankreich, Polen und Deutschland kommt nicht zuletzt der politische Wille zum Ausdruck, die Beziehungen zwischen den drei Ländern im Rahmen des Weimarer Dreiecks zu erweitern und zu vertiefen. Die Nachfrage junger Menschen an den trilateralen Angeboten des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) ist hoch. Die Bundesregierung ist daher im Zusammenwirken mit der polnischen und französischen Regierung bemüht, die bestehenden Bedarfe junger Men­schen an einem deutsch-französischen, deutsch-polnischen und deutsch-fran­zösisch-polnischen Austausch zu decken.

Die Internationale Jugendbegegnungsstätte (IJBS) Kreisau wird seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durch die Übernahme der Personalkosten für i ,5 Stellen deutscher pädagogi­scher Mitarbeiterinnen sowie jährlich 25 000 Euro Projektmittel gefördert. Für die Jahre 2011/2012 hat das BMFSFJ zudem 550 000 Euro Sondermittel für Ad-hoc-Maßnahmen für den baulichen Erhalt der IJBS Kreisau zur Verfügung gestellt. Über das DPJW fördert das BMFSFJ die Begegnungsstätte auf Pro­jektbasis ferner mit ca. 200 000 Euro Euro pro Jahr. Die gemeinsamen Bestre­bungen der Regierungen Deutschlands und Polens, die IJBS Kreisau mittelfris­tig mit einer paritätischen jährlichen Zuwendung in Höhe von 160 000 Euro zu unterstützen (auf deutscher Seite Auswärtiges Amt 40 000 Euro, BMFSFJ 40 000 Euro) und damit den langfristigen baulichen Erhalt zu sichern, könnten sich nach langwieriger Prüfung auf polnischer Seite noch in diesem Jahr kon­kretisieren.

Die IJBS Auschwitz wird seitens des BMFSFJ durch die Übernahme der Perso­nalkosten der Stelle einer deutschen pädagogischen Mitarbeiterin und über das DPJW mit Projektmitteln von ca. i60 000 Euro jährlich gefördert. Das Aus­wärtige Amt unterstützt darüber hinaus die Projektarbeit des Internationalen Auschwitzkomitees an der IJBS Auschwitz mit jährlich bis zu 40 000 Euro.

In Bezug auf die weitere Stärkung und Vertiefung der Östlichen Partnerschaft sowie bei der Ausgestaltung der Strategischen EU-Partnerschaft mit Russland war und ist die Zusammenarbeit mit Polen intensiv und vertrauensvoll. Vor und während des polnischen EU-Vorsitzes haben sich der Bundesminister des Aus­wärtigen Dr. Guido Westerwelle und sein polnischer Amtskollege Radosław Sikorski wiederholt gemeinsam für die Fortentwicklung der Östlichen Partner­schaft sowie für die Vertiefung der Beziehungen zu Russland eingesetzt. Die Außenministerien beider Staaten stimmen ihre Haltung gerade in diesen Berei­chen regelmäßig und auf allen Ebenen miteinander ab. Polen und Deutschland zählen heute zu den engagiertesten und führenden EU-Mitgliedstaaten bei der

Festlegung der EU-Nachbarschafts- und -Ostpolitik. Auch im Rahmen der deutschen Präsidentschaft im Ostseerat haben Polen und Deutschland eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet.

Seit dem ersten bilateralen Treffen im Rahmen des deutsch-polnischen Klima- und Energiedialogs am 31. August 2011 in Warschau entwickelt sich die Zusammenarbeit in diesem Bereich positiv. Auf Grundlage dieser ersten Zu­sammenkunft kommt es verstärkt zu hochrangigen Dialogveranstaltungen zwischen Polen und Deutschland, sowohl zur bilateralen Zusammenarbeit im Bereich Klima und Energie als auch zur Weiterentwicklung der Klimapolitik der EU.

Bei den Verkehrsverbindungen zwischen Deutschland und Polen konnten infra­strukturell, betrieblich und angebotsseitig bereits in den letzten Jahren durch die intensive Zusammenarbeit der Ministerien beider Länder deutliche Fort­schritte erzielt werden. Die Fortführung der intensiven und guten Zusammenar­beit zu grenzüberschreitend bedeutsamen Infrastrukturprojekten mit der polni­schen Seite strebt die Bundesregierung weiter an.

Der Zustand der grenzüberschreitend bedeutsamen Schienenprojekte begründet einen Investitionsbedarf auf beiden Seiten, der bisher und künftig für den deut­schen Teil im Bundeshaushalt angemessen berücksichtigt wird. Der für 2012 angestrebte Abschluss der Ressortabkommen zum Ausbau der Eisenbahn­verbindung Berlin-Stettin und über die Zusammenarbeit im grenzüberschrei­tenden Eisenbahnverkehr wird zu einer wesentlichen Verbesserung des deutsch-polnischen Eisenbahnverkehrs führen. Die Bundesregierung begrüßt die Investitionen der polnischen Seite in grenzüberschreitend bedeutsame Projekte der Straße und Schiene sehr. Die im Rahmen der Deutsch-Polnischen Regierungskonsultationen am 21. Juni 2011 geschlossene Vereinbarung ist die Grundlage für die weitere Kooperation in diesem Bereich.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit entwickelt sich auf Ebene der Bun­desländer und Wojewodschaften sehr positiv und trägt viel zu den auch für die Bürger erkennbaren Fortschritten bei. Die deutsch-polnische Nachbarschaft ist heute beispielhaft für gelebte europäische Nachbarschaft und umfasst alle Regionen ebenso wie sämtliche Bereiche der Zivilgesellschaft. Innerhalb der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zu­sammenarbeit wirken Vertreter der Regionen beider Länder mit Vertretern der Bundesregierung und der polnischen Regierung zusammen. Zwei Ausschüsse der Kommission haben 2012 bereits getagt. Im Herbst 2012 findet auf Ein­ladung der deutschen Seite die 23. Sitzung der Regierungskommission statt, deren Ergebnisse in die Beratungen im Rahmen der Deutsch-Polnischen Regie­rungskonsultationen einfließen werden.

Im Bereich Hochschule und Wissenschaft bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Polen als sehr positiv. Die deutsch-polnischen Wissen­schafts- und Hochschulbeziehungen sind so eng wie nie zuvor. Mit Stand vom Februar 2012 verzeichnete die Hochschulrektorenkonferenz 1 162 Koopera­tionen zwischen deutschen und polnischen Hochschulen. Diese werden konti­nuierlich ausgebaut und betreffen alle Fachrichtungen und Hochschulformen. Die Mittlerorganisation Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V. (DAAD) setzt eine Vielzahl von Programmen um, welche unter anderem die in­dividuelle Studierenden- und Wissenschaftlermobilität, die Ausbildung von Deutsch- und Polnischlehrern sowie die Intensivierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit fördert. Der Wissenschaftsaustausch hat sich auch im Bereich der Deutschland- und Europastudien intensiviert, getragen z. B. durch das Willy-Brandt-Zentrum für Deutschland- und Europastudien in Breslau. Die polnische Germanistik gehört zu den größten Auslandsgermanistiken und wird durch Programme des DAAD umfassend gefördert. Die wissenschaftliche Aus­bildung mit Polenbezug in Deutschland wird unter anderem durch die auch im

Programm der Zusammenarbeit vorgesehene Einrichtung eines interdisziplinä­ren Zentrums für Polenstudien gestärkt. Das Zentrum wird an den Universitäten Jena und Halle-Wittenberg eingerichtet. Ziel der 2006 vom Bund und dem Land Brandenburg errichteten Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung ist die Förderung von Forschungszusammenarbeit und Völkerverständigung im Rahmen von deutsch-polnischen Vorhaben in den Geistes-, Kultur-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Seit Beginn der Fördertätigkeit im Jahr 2008 wurden Vorhaben im Umfang von mehr als 3 Mio. Euro gefördert. Polen ist Zustifter der Stiftung.

In den deutschen Arbeitsgruppen des Deutsch-Polnischen-Bildungsausschusses arbeiten derzeit Vertreter der Länder und der Kultusministerkonferenz gemäß den Beschlüssen der 2. Ausschusssitzung vom 20./21. Juni 2011 an der Umset­zung der verstärkten Förderung der polnischen Sprache als Fremd- und Mutter­sprache in der Bundesrepublik Deutschland. Erste Ergebnisse werden voraus­sichtlich bei der nächsten Deutsch-Polnischen Regierungskommission im Sep­tember vorgestellt. Zur Förderung der polnischen Sprache und Kultur vor allem bei jungen Menschen in Deutschland trägt seit 2011 der vom Bildungsaus­schuss initiierte „Deutsch-Polnische-Tag" an schulischen und außerschulischen Einrichtungen bei.

Das Auswärtige Amt pflegt gemeinsam mit dem polnischen Außenministerium seit Jahren den gegenseitigen Austausch von Jungdiplomaten, der in den ver­gangenen Jahren stetig ausgebaut und intensiviert wurde. Andere Ressorts prü­fen, inwiefern dieses Modell auch für sie praktikabel ist.

Nach Maßgabe des deutsch-polnischen Regierungsabkommens vom 8. Dezem­ber 2003 über Gräber von Opfern der Kriege und der Gewaltherrschaft und des deutschen Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Ge­waltherrschaft (Gräbergesetz) werden auch neu entdeckte Gräber polnischer und deutscher Opfer des Zweiten Weltkriegs mit in die vereinbarte gemeinsame Pflege aufgenommen.

Zu den Fortschritten hinsichtlich der Gespräche am Runden Tisch wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Zum Stand der Arbeiten am deutsch-polnischen Geschichtsbuch wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.

2. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt den Stand der Umsetzung des Programms der Zusammenarbeit anlässlich des 20. Jahrestages der Unter­zeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammen­arbeit?

Mit der Formulierung des Programms der Zusammenarbeit wurde ein Weg­weiser geschaffen, der kurz-, mittel- sowie langfristig wichtige Kooperations­projekte in den Blick nimmt. Die mit ihren jeweiligen polnischen Partnern eng vernetzten Bundesressorts tauschen sich regelmäßig zum Realisierungsstand der in ihrer fachlichen Federführung liegenden Projekte aus. Mit der polnischen Seite finden sowohl unmittelbar als auch aus koordinierender Perspektive regelmäßige Abstimmungen auf Arbeitsebene statt, um Erfolge zu sichern und bei sich gegebenenfalls stellenden Problemen frühzeitig gegenzusteuern. Die im Programm der Zusammenarbeit aufgeführten Projekte genießen in der bi­lateralen politischen Praxis hohe Priorität. Zahlreiche Vorhaben laufen (z. B. der Beamtenaustausch), konnten mit Erfolg auf den Weg gebracht werden (z. B. die Unterzeichnung des Rettungsdienstabkommens, die Eröffnung einer gemeinsamen Dienststelle der Bundespolizei und des polnischen Grenzschut­zes) bzw. abgeschlossen werden (z. B. die Ausstellung „Tür an Tür"). Einigkeit besteht gleichzeitig darüber, das Programm der Zusammenarbeit als „lebendes Dokument" zu betrachten. Es ist nicht als einmalig und endgültig abzuschlie­ßender Maßnahmenkatalog zu verstehen. Indem sich die bilateralen Beziehun­gen ebenso wie die Kooperation im multilateralen europäischen Rahmen konti­nuierlich weiterentwickeln, erfahren auch die gemeinsam betriebenen Vorha­ben stetig eine weitere Vertiefung bzw. Ausweitung. Zu den Fortschritten in den einzelnen Bereichen wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

3. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den ersten um­fassenden Bericht über die Umsetzung des Programms der Zusammenar­beit vorlegen?

Für Herbst 2012 sind in Berlin die nächsten Deutsch-Polnischen Regierungs­konsultationen geplant. Diese werden - in Anknüpfung an die gemeinsame Ka­binettsitzung 2011 - Anlass bieten, gemeinsam mit der polnischen Seite zum ersten Mal Bilanz über die Fortschritte in der Realisierung des Programms der Zusammenarbeit zu ziehen. Für einen Bericht über die Umsetzung des Pro­gramms soll die Bestandsaufnahme im Rahmen der Deutsch-Polnischen Regie­rungskonsultationen abgewartet werden.

4. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt den Stand der Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förde­rung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bür­ger und Polen in Deutschland" vom 12. Juni 2011?

Nach Unterzeichnung der Erklärung am 12. Juni 2011 wurde in Deutschland mit der Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen begonnen, indem erste Ge­spräche mit den verantwortlichen Organisationen geführt wurden. So haben eine Geschäftsstelle, welche die Belange aller polnischen Organisationen in Deutschland vertritt, und das Internetportal, das im Rahmen der Tätigkeiten der Geschäftsstelle betrieben wird, am 1. Juli 2012 die Arbeit aufgenommen. Hin­sichtlich der Dokumentationsstelle zur Kultur und Geschichte der Polen in Deutschland, die in Bochum errichtet werden soll, hat der Beauftragte der Bun­desregierung für Kultur und Medien eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die im Juli 2012 bei einer Veranstaltung in Dortmund diskutiert wird. Sodann werden die weiteren Schritte in die Wege geleitet.

Der Stand der Umsetzung der Vereinbarungen des Runden Tisches, die die deutsche Minderheit in Polen betreffen, ist noch nicht zufriedenstellend. Die Einzelheiten sind Gegenstand konstruktiver Gespräche der Bundesregierung mit der polnischen Regierung. Dabei setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im Einvernehmen mit den Vertretern der deutschen Minderheit geeignete Konzepte, beispielsweise bezüglich der vereinbarten wissenschaftlichen Ana­lyse der undemokratischen Praktiken der Volksrepublik Polen gegenüber polni­schen Bürgern deutscher Nationalität oder der Evaluierung der Bildungsstrate­gie, entwickelt und umgesetzt werden.

5. In welcher Art und Weise, und sollen die Gespräche am Runden Tisch in Zukunft fortgesetzt werden?

Es ist beabsichtigt, die Gespräche am Runden Tisch fortzusetzen. Über die Modalitäten und Termine wird sich der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Christoph Bergner, Ende Juli 2012 mit dem Staatssekretär im polnischen Ministerium für Verwaltung und Digitalisierung, Vladimir Karpinski, verständigen.

6. Plant die Bundesregierung zukünftig die Einbeziehung eines weiteren Kreises polnischer Organisationen in die Gespräche am Runden Tisch als dies bislang der Fall war?

Die Bundesregierung kann darüber nur im Einvernehmen mit der polnischen Regierung und den Teilnehmern des Runden Tisches entscheiden.

7. Liegt der Bundesregierung eine umfassende, aktuelle Liste polnischer Initiativen, Organisationen, Vereine und Verbände in Deutschland vor?

Der Bundesregierung liegt eine Liste polnischer Institutionen, Organisationen, Vereine und Verbände in Deutschland vor. Angesichts der Vielfältigkeit des polnischen Lebens in Deutschland geht die Bundesregierung nicht davon aus, dass diese Liste vollständig ist.

8. Welche polnischen Einrichtungen und Initiativen werden von deutscher Seite in Deutschland in welcher Höhe gefördert?

Das Bundesministerium des Innern fördert eine Geschäftsstelle aller polnischen Organisationen in Berlin im Jahr 2012 mit 50 000 Euro. Ferner unterstützt es im Rahmen der Geschäftsstelle ein Internetportal mit 30 000 Euro.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, fördert eine große Zahl verschiedenster Projekte unterschied­licher Vereine, Organisationen und Initiativen. Anträge für Projektförderungen können zweimal im Jahr gestellt werden (Stichtage 30. März und 30. Septem­ber). Im Jahre 2011 wurden 17 Projekte von zwölf Trägern mit einer Gesamt­summe von rund 227 000 Euro gefördert.

9. Nach welchen Kriterien werden seit 1991 durch Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Länder Projekte von polnischen Vereinen, Verbänden und Initiativen gefördert, und inwieweit erfolgt eine Koordi­nierung dieser Förderung zwischen den verschiedenen Ebenen?

Beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gibt es einen formalisierten Antrag und Hinweise zur Bundesförderung nach dem Nachbar­schaftsvertrag vom 17. Juni 1991. Darin sind Förderziele, mögliche Antrag­steller, Fördervoraussetzungen und Fördergrundsätze festgelegt. Diese Unter­lagen sind auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien einzusehen.

10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nachhaltigkeit der derzeitigen Förderstrukturen für polnische Vereine, Verbände und Ini­tiativen?

Die Förderung in diesem Bereich läuft bereits seit vielen Jahren. Viele Vereine oder Organisationen haben seither immer wieder Projektanträge gestellt. Die Bundesregierung hat keine Zweifel an der Nachhaltigkeit der Förderstrukturen.

11. Wie ist der Stand der Einrichtung einer Geschäftsstelle der polnischen Organisationen in Berlin?

Die Geschäftsstelle wurde zum 1. Juli 2012 in Berlin eingerichtet und hat ihre Arbeit aufgenommen.

12. Liegt der Bundesregierung bereits ein Vorschlag des Konvents der pol­nischen Organisationen in Deutschland für Konzept und Betrieb der Ge­schäftsstelle vor, und wenn ja, wie bewertet sie diesen?

Der Bundesregierung liegt ein entsprechendes Konzept vor, das in seiner letz­ten Fassung als förderungswürdig bewertet werden konnte.

13. In welcher Höhe plant die Bundesregierung die Bereitstellung von Fi­nanzmitteln für die Kosten der Geschäftsstelle?

Im Bundeshaushalt 2012 sind in Kapitel 06 02 Titel 685 17 80 000 Euro als „Zuschuss zur Finanzierung der gemeinsamen Geschäftsstelle der polnischen Verbände" etatisiert. Hiervon sind 50 000 Euro für die Geschäftsstelle und 30 000 Euro für das in der Antwort zu Frage 14 genannte Internetportal vorge­sehen. Positiv bescheidungsfähige Anträge wurden im Juni 2012 vorgelegt und im selben Monat wurde die Zuwendung bewilligt.

14. Würde die Bundesregierung ein öffentlich zugängliches Internetportal für die Vernetzung sowie den Informationstausch aller interessierten pol­nischen Initiativen in Deutschland gutheißen, und wird der Aufbau eines solchen Portals ggf. im Rahmen der Förderung des neuen Polonia-Inter- netportals von der Bundesregierung unterstützt?

Die Einrichtung eines solchen Internetportals ist Gegenstand der in der Vorbe­merkung der Bundesregierung genannten Gemeinsamen Erklärung. Die Förde­rung erfolgt aus dem in der Antwort zu Frage 13 genannten Titel und wurde zum 1. Juli 2012 bewilligt.

15. In welchem Umfang und auf welche Weise fördert die Bundesregierung polnische Organisationen, Vereine und Initiativen, die nicht Mitglied des Konvents der polnischen Organisationen in Deutschland oder anderer großer Polonia-Organisationen sind?

Für die in Frage 8 genannten Projektförderungen stehen beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien derzeit jährlich 300 000 Euro zur Ver­fügung. Bei den Förderungen wird nicht unterschieden, ob eine Organisation, ein Verein oder eine Initiative Mitglied des Konvents der polnischen Organisa­tionen oder anderer großer Polonia-Organisationen ist oder nicht.

16. Welche Möglichkeiten haben polnische Organisationen, Vereine und Ini­tiativen, die nicht Mitglied des Konvents der polnischen Organisationen in Deutschland oder anderer großer Polonia-Organisationen sind, ihre In­teressen gegenüber der Bundesregierung zu vertreten und Fördermittel zu erhalten?

Die in der Antwort zu Frage 13 genannte Geschäftsstelle hat die Aufgabe, die Interessen aller polnischen Organisationen, Vereine und Initiativen in Deutsch­land gegenüber der Bundesregierung zu vertreten. Das Bundesministerium des Innern hat einen Ansprechpartner für die Zusammenarbeit mit polnischstäm­migen Bürgern und Polen in Deutschland bestellt, der ebenfalls die Interessen aller polnischen Organisationen gegenüber der Bundesregierung vertritt.

Darüber hinaus steht es jeder Organisation, jedem Verein und jeder Initiative mit Polonia-Bezug frei, einen Förderantrag beim Beauftragten der Bundesre­gierung für Kultur und Medien zu stellen.

17. Wie ist der Stand der Benennung beauftragter Vertreter auf Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Länderebene für die Zusammen­arbeit mit den Bürgern polnischer Herkunft, den Polen in Deutschland und deren Organisationen?

Hinsichtlich des Beauftragten auf Bundesebene wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Die Länder haben größtenteils ebenfalls Beauftragte be­nannt, die auf Länderebene als Ansprechpartner fungieren.

18. Welche konkreten Aufgabenfelder sollen die in Frage 15 genannten Ver­treter in ihrer Zusammenarbeit mit den Bürgern polnischer Herkunft, den Polen in Deutschland und deren Organisationen abdecken?

Die Bundesregierung ist in der Annahme, dass mit dieser Frage die in Frage 17 genannten Vertreter angesprochen werden. Sie haben die Aufgabe, als An­sprechpartner für die Organisationen der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland zur Verfügung zu stehen und gegebenenfalls die Verbindung zwischen diesen Organisationen und der jeweils fachlichen Stelle der Bundes­bzw. Landesverwaltung herzustellen.

19. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Er­gebnisse der Machbarkeitsstudie zur Einrichtung einer Dokumentations­stelle zur Geschichte und Kultur der Polen in Deutschland, die im Auf­trag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/LWL-Industriemuseums verfasst wurde?

Eine abschließende Auswertung der Machbarkeitsstudie liegt noch nicht vor. Am 10. und 11. Juli 2012 findet ein Workshop des westfälischen Landes­museums für Industriekultur dazu statt, das bereits die Machbarkeitsstudie er­stellt hat. Dort sollen auf breiter Basis von Fachleuten unter Einbeziehung der Polonia-Organisationen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie präsentiert und diskutiert werden. Ferner sollen weitere Schritte zur Realisierung entwickelt werden.

20. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die nächsten Schritte zur Einrichtung einer solchen Dokumentationsstelle in Bochum?

Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Die zu erwartenden Kosten sind im Kapitel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (04 05) zum Bundeshaushalt 2013 angemeldet worden. Aus den im Workshop erzielten Ergebnissen und den Vorschlägen zur Realisierung sowie der eigenen Bewertung der Machbarkeitsstudie ergibt sich für den Beauftragten der Bun­desregierung für Kultur und Medien die weitere Vorgehensweise.

21. Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung die Trägerschaft der Doku­mentationsstelle zur Geschichte und Kultur der Polen in Deutschland übernehmen?

Nach derzeitiger Planung soll die Dokumentationsstelle als unselbständige Stif­tung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) geführt werden. Das dortige LWL-Industriemuseum Bochum hat aufgrund umfangreicher Erfahrun­gen in seiner bisherigen Tätigkeit eine große Sachnähe zum Themenkomplex „Polonia".


22. Welche Fortschritte sind auf dem Gebiet der zwischen Deutschland und Polen grenzüberschreitenden Mediation in Familienangelegenheiten wie Sorgerechtsfragen zu verzeichnen?

Anlässlich der Deutsch-Polnischen Regierungskonsultationen am 21. Juni 2011 in Warschau haben die Bundesministerin der Justiz und der polnische Justiz­minister die „Verständigung des Bundesministeriums der Justiz der Bundes­republik Deutschland und des Justizministeriums der Republik Polen in Sachen der Zusammenarbeit in grenzüberschreitender Mediation" unterzeichnet. Sie soll die gute und konstruktive Zusammenarbeit auf dem Gebiet der grenzüber­schreitenden Kindschaftskonflikte weiter verbessern. Derzeit werden gemein­sam mit der polnischen Seite vereinbarungsgemäß Grundsätze zur Umsetzung der Verständigung ausgearbeitet.

Darüber hinaus finden regelmäßig deutsch-polnische Mediatorentreffen statt, die eine engere Zusammenarbeit und Kontakte zwischen deutschen und polni­schen Familienmediatoren fördern.

23. Auf welchem Stand ist die Erarbeitung einer Strategie zum Spracherwerb für Polnisch als Muttersprache durch die deutsche Seite des deutsch-pol­nischen Ausschusses für Bildungszusammenarbeit?

Am 9./10. Juni 2011 hat die Kultusministerkonferenz den Ausschuss für Bil­dungszusammenarbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit gebeten, eine Strategie zum Sprach­erwerb von Polnisch als Muttersprache zu erarbeiten. Dieser hat die Empfeh­lung in seiner Sitzung am 20./21. Juni 2011 in Warschau angenommen. Die deutsche Seite des Ausschusses richtete eine Arbeitsgruppe „Herkunfts­sprachenförderung" ein, die eine Strategie zum Spracherwerb von Polnisch als Muttersprache entwickeln soll. Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 20. Juni 2012 statt, die zweite Sitzung ist für den 20. November 2012 geplant.

24. Wie ist der Stand der Bearbeitung und Zulassung eines gemeinsamen deutsch-polnischen Geschichtsbuchs für den schulischen Gebrauch in Deutschland, und inwieweit wird man in Deutschland für dessen umfas­sende Einführung in Schulen werben?

Das 2006 von den damaligen Außenministern Deutschlands und Polens ange­regte deutsch-polnische Geschichtsbuch ist ein herausragendes Projekt der bila­teralen Bildungszusammenarbeit. Es zeigt eindrucksvoll den heute erreichten Stand der deutsch-polnischen Beziehungen. Deutsche und polnische Wissen­schaftler erarbeiteten für dieses Werk eine in beiden Ländern akzeptierte Sicht der wechselvollen deutsch-polnischen Geschichte. Die Arbeit basiert auf im Dezember 2010 vorgelegten gemeinsamen deutsch-polnischen Schulbuchemp­fehlungen. Nachdem die polnische Seite bereits 2011 einen Verlag gefunden hat, konnte Anfang 2012 auch ein deutscher Verlagspartner ausgewählt werden.

Das Plenum der 336. Kultusministerkonferenz hat am 8. März 2012 be­schlossen, den notwendigen Finanzierungsanteil der Länder in Höhe von bis zu 1,656 Mio. Euro von 2012 bis 2018 nach dem Königsteiner Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Das Auswärtige Amt hat zugesagt, zusätzlich zu der Übernahme der laufenden Kosten für die Arbeit des Steuerungsrates (bisher 738 000 Euro) Exemplare des Geschichtsbuches in Höhe von 250 000 Euro für den Einsatz an den Deutschen Auslandsschulen anzukaufen.

Daraufhin machte am 26. März 2012 der deutsch-polnische Steuerungsrat den Weg frei für den Beginn der praktischen Bucherarbeitung. Die praktische Erarbeitung des vierbändigen Schulbuchs durch Wissenschaftler aus beiden Ländern hat inzwischen begonnen. Die Fertigstellung des ersten Bandes des deutsch-polnischen Geschichtsbuches ist für 2014/2015 geplant.

Auf deutscher Seite ist ein Einsatz des Buches insbesondere in Schulen mit regionalem Bezug zu Polen (z. B. in den an Polen angrenzenden Ländern) bzw. in Schulen mit Polnisch als Fremdsprachenangebot oder partnerschaftlichen Verbindungen nach Polen vorgesehen.

25. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Wahr­nehmung, Förderung und Vernetzung von interkulturellen und zivil­gesellschaftlichen Aktivitäten polnischsprachiger

Bürgerinnen und Bür­ger in Deutschland zu fördern und dabei die Einbeziehung neuer Akteure zu stärken?

Durch die in den Antworten zu den Fragen 11 bis 15 und 16 bis 18 genannten Einrichtungen und die Ernennung des Beauftragten hat der Bund seinerseits die Voraussetzungen zur Erreichung der in der Antwort zu Frage 25 genannten Ziele geschaffen. Die Geschäftsstelle und das Internetportal haben die Aufgabe, derartigen Aktivitäten zu dienen. Es ist allerdings nicht Aufgabe der Bundes­regierung, auf die Vernetzung und Zusammenarbeit von Nichtregierungsorga­nisationen Einfluss zu nehmen.

 

 

Antwort – Die Linke / Wahlprüfstein DIE LINKE

Konwent polnischer Organisationen in Deutschland Sigmundstr. 8 52070 Aachen

Deutsch-Polnische Beziehungen

Die Bundestagswahl 2013 hat aus der Sicht der Polen in Deutschland, deren Vertretung u.a. der „Konvent der Polnischen Organisationen" ist, einen großen Stellenwert. Aus diesem Grund erlauben wir uns an Sie als Vorsitzenden der Partei die LINKE folgende Fragen zum Wahlprogramm Ihrer Partei zu stellen:

deutsch-polnische Beziehungen____________________________________________________

1. Ist Ihnen persönlich und dem Parteivorstand als dem leitenden Gremium die Resolution des Deutschen Bundestages zum deutsch-polnischen Verhältnis vom 10. Juni 2011 und die der polnischen Seite darin gegebenen Versprechen noch in Erinnerung?

Ja, diese Entschließung ist uns natürlich noch präsent. Allerdings handelt es sich leider nicht um eine Erklärung des gesamten Bundestages, wie es dem wichtigen überparteilichen Anliegen entsprochen hätte. Die Partei DIE LINKE wurde bei der Erstellung des Antrags nicht beteiligt. Maßgeblich hierfür ist eine ideologisch motivierte, undemokratische Ausgrenzungsstrategie der Regierungsfraktionen, die leider von SPD und GRÜNEN immer wieder mitgetragen wird.

Wir möchten dabei jedoch hervorheben, dass wir der bloßen Einrichtung einer Dokumentationsstelle skeptisch gegenüber stehen. Insbesondere kann sie kein Ersatz dafür sein, die verfolgten polnischstämmigen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu rehabilitieren bzw. zu entschädigen. Wie der Bundestag in seiner Entschließung vom 10. Juni 2011 betonte, wurde bis 1945 eine polnische Minderheit in Deutschland anerkannt, von denen zahlreiche Personen in der NS-Zeit aufgrund ihrer ethnischen Herkunft verfolgt wurden. Expertinnen und Experten der Deutsch-Polnischen-Gesellschaft sprechen dabei von mindestens 1.200 verhafteten Funktionären, die in verschiedene deutsche KZs eingeliefert wurden und von denen mindestens 136 dort umgebracht wurden. Die polnischen Vereine dieser Minderheit wurden zwangsweise aufgelöst, ihre Immobilien und Einrichtungen sowie Wirtschaftsunternehmen (Kindergärten, Schulen, Bibliotheken, Vereinshäuser, Druckereien, Banken usw.) konfisziert, was die entschädigungslose Enteignung durch den deutschen Staat bedeutete.

Nach dem 2. Weltkrieg gab es Bemühungen der betroffenen Personen der polnischen Minderheit, für die erlittenen Verfolgungen Entschädigungen individueller Art, z. B. für die KZ- Haftzeit und die verhinderten beruflichen Karrieren, wie auch kollektiver Art, z. B. durch die Rückgabe oder Ersetzung der materiellen Verluste der polnischen Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, zu erhalten. Solche Entschädigungen wurden ihnen allerdings sowohl politisch wie auch juristisch bis auf wenige Ausnahmen verwehrt. An diesem skandalösen Zustand hat leider bislang auch die Entschließung des Bundestages nichts zu ändern vermocht. Notwendig sind deshalb gezielte Maßnahmen für eine echte Rehabilitierung und Entschädigung, die Bundesregierung hingegen hält keine weiteren Entschädigungsmaßnahmen für erforderlich (vgl. Antwort auf Frage Nr. 3 der Kleinen Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Linksfraktion Sevim Dagdelen Entschädigung von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern polnischer Herkunft wegen Verfolgung im Nationalsozialismus"; BT-Drs. 17/14665).

2. Sind Sie und ist Ihre Partei der Auffassung, dass die jetzige Bundesregierung jene Versprechen des Deutschen Bundestages sowie die Beschlüsse des deutsch-polnischen „Runden Tisches" vom 12. Juni 2011 ernst genommen hat, indem sie Maßnahmen zu deren zügigen Realisierung ergriffen hat?

Uns liegt keine aktuelle Auflistung oder Bewertung der von der Bundesregierung in die Wege geleiteten Maßnahmen vor.

Im Gegensatz zur Benennung der „Dokumentationsstelle" finden sich in der Entschließung keine Hinweise darauf, wie die Rehabilitation der verfolgten Polinnen und Polen deutscher Staatsangehörigkeit vollzogen werden soll. Es gibt auch keinerlei Hinweise auf eine mögliche materielle Entschädigung dieses Personenkreises oder darauf, ob es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen dazu gibt, was mit den 1939/1940 beschlagnahmten Immobilien und anderen Gütern der polnischen Minderheit bzw. den hieraus erzielten Erlösen in Zukunft zu geschehen hat.

Zu diesem Aspekt, der uns besonders wichtig erscheint und bei dem es noch erheblichen Handlungsbedarf gibt, wird die Linksfraktion auch im kommenden Bundestag weiter aktiv sein.

3. Stellt nach Ihrer Auffassung die Einrichtung einer zentralen Geschäftsstelle für das deutsche Polonia und eines Internetportals in der bisherigen Form eine gute und ausreichende Realisierung der Beschlüsse des deutsch-polnischen „Runden Tisches" vom 12.Juni 2011 sowie der genannten Bundestagsresolution dar?

Die Einrichtung einer Geschäftsstelle und eines Internetportals genügen zur Realisierung der notwendigen Aufgaben ebenso wenig wie bloße Beschlüsse staatlicher Gremien. Es kommt vor allem auf innergesellschaftliche Prozesse an, die von vielfältigen staatlichen und insbesondere nicht-staatlichen Akteuren getragen werden müssen. Ein bilateraler staatlicher Beschluss kann die Auseinandersetzungen innerhalb der Gesellschaft und zwischen den Gesellschaften von Deutschland und Polen nicht ersetzen. Aussöhnung kann nur durch die in der Gegenwart lebenden Menschen vollzogen werden.

Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung und der beständigen Alterung der Speicherformate von digitalisiertem Wissen kann auch nicht auf eine materielle und Papier gebundene Präsentation und Sammlung der Ergebnisse in einer Fachbibliothek verzichtet werden. Diese muss öffentlich und unabhängig von Einschränkungen zugänglich sein und Vervielfältigungen der dort dokumentierten Ergebnisse ermöglichen.

4. Ist Ihnen bekannt, dass die genannte Geschäftsstelle der Polonia in Berlin und das Internetportal für das laufende Jahr keine Fördermittel erhalten haben? Halten Sie die Vorgehensweise der für die Zuteilung der Fördermittel zuständigen Beamten des BMI, BKM und des Bundesverwaltungsamt für zulässig, wenn sie ohne plausible Erklärung die ohnehin sehr knapp bemesse Förderung einstellen und damit die Arbeit der Geschäftsstelle von einem Tag auf den anderen völlig paralysieren?

Nein, dieser Umstand war uns bis zu Ihrer Anfrage leider nicht bekannt. Wenn es sich so verhält, wie Sie schreiben, wäre das natürlich ein Skandal. Eine gute, ausreichende und verlässliche finanzielle Förderung der vereinbarten Maßnahmen bzw. der maßgeblichen Akteure ist eine pure Selbstverständlichkeit.

5. Die Bundesregierung fördert in Polen das für die deutsche Minderheit bestimmte Projekt „Zwei Sprachen - doppelte Chance". Sollte die Bundesregierung gemäß den im deutsch-polnischen Vertrag „Über die gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit" vom 17. Juni 1991 eingegangenen Verpflichtungen etwa nicht auch in Deutschland den Polnisch­ Unterricht als Muttersprache sowohl im öffentlichen als auch im privaten Schulwesen fördern und zwar in ähnlicher bzw. identischer Weise als es seinerzeit mit Kindern der in Deutschland lebenden Gastarbeiter gewesen ist?

DIE LINKE tritt grundsätzlich dafür ein, die natürliche Mehrsprachigkeit von Kindern mit Einwanderungsgeschichte als wertvolles Potential anzusehen und entsprechend zu fördern. Entsprechende Möglichkeiten des muttersprachlichen Unterrichts in den Schulen sollten bei Bedarf geschaffen werden. Wegen der föderalen Struktur des Bildungswesens ist zu prüfen, inwieweit der Bund bei polnischsprachigem Unterricht wegen der übergeordneten Aufgabe der deutsch-polnischen Verständigung unterstützend tätig werden kann. Allerdings ist diesbezüglich der Umgang mit den Kindern angeworbener „Gastarbeiter" eher kein Vorbild: Ihre Mehrsprachigkeit wurde gerade nicht gefördert, sie wurden im staatlichen Bildungssystem vielmehr über Jahrzehnte hinweg ausgegrenzt und auf ihre besonderen Bedürfnisse und Potentiale wurde in keiner Weise eingegangen.

6. Die Organisationen der polenstämmigen Bürger in Deutschland erhalten für ihre öffentliche Arbeit und sonstige Statutenkonforme Tätigkeit keine Förderung, weder aus Landes- noch aus Bundesmitteln. Sind Sie nicht der Auffassung, dass dies sich ändern sollte?

Natürlich muss die wichtige Arbeit der Organisationen polenstämmiger Bürgerinnen und Bürger in Deutschland finanzielle Förderung und Unterstützung finden können, wie andere nichtstaatliche Organisationen auch. Warum nicht einmal eine Förderung im Rahmen bestehender Projekte erfolgt, ist für uns nicht nachvollziehbar.

7. Teilen Sie nicht unsere Meinung, dass die meisten Hindernisse auf dem Wege zur ehrlichen, zukunftsweisenden Umsetzung von Versprechungen aus der Resolution des Deutschen Bundestages zum deutsch-polnischen Verhältnis vom 10. Juni 2011 am effektivsten mit Hilfe einer von der Bundesregierung/des Bundestages ins Leben zu rufenden Stiftung „Deutsche Polonia" zu beheben wäre? Einer Stiftung, die institutionelle Tätigkeit von Organisationen polenstämmiger Bürger und insbesondere den Polnisch-Unterricht und die Pflege des polnischen Kulturgutes in Deutschland zu fördern.

Ich hoffe, Sie haben Verständnis: Zu dieser konkreten Frage gibt es innerhalb der LINKEN (noch) kein abgeschlossenes Meinungsbild. Die Einrichtung einer Stiftung kann prinzipiell ein sinnvoller Lösungsweg sein. Auch die Einrichtung einer Stiftung wird jedoch nicht das nach wie vor ungelöste Problem einer echten Rehabilitierung und Entschädigung lösen. Sie kann dabei aber einen wertvollen und hilfreichen Beitrag leisten.

 

 

vgl. Antwort auf Frage Nr. 3 der Kleinen Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Linksfraktion Sevim Dagdelen Entschädigung von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern polnischer Herkunft wegen Verfolgung im Nationalsozialismus"; BT-Drs. 17/14665).

Pressemitteilung

 

Bundesregierung will Raub von Vermögen der polnischen Minderheit nicht entschädigen

„Die Bundesregierung will sich offenkundig nach wie vor an den nach 1933 geraubten Vermögen des Bundes der Polen bereichern. Eine würdige Rehabilitation und eine materielle Entschädigung von Angehörigen der polnischen Minderheit für die erlittene Verfolgung in der Nazizeit lehnt sie wie bereits die Vorgängerregierungen ab. Betroffen sind insbesondere die für ihr politisches und kulturelles Engagement Verfolgten sowie in Konzentrationslager eingesperrten und ermordeten Nazi-Opfer ", kritisiert Sevim Dagdelen, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages und Sprecherin für Internationale Beziehungen der Fraktion DIE LINKE. anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Entschädigung von deutschen Staatbürgern und Staatsbürgerinnen polnischer Herkunft wegen Verfolgung im Nationalsozialismus" (BT-Drs. 17/14665). Dagdelen weiter:

„Das geraubte Vermögen ist nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland größtenteils in deren Besitz übergegangen. Wenn es vermögenstechnisch von Vorteil scheint, sieht die Bundesregierung die BRD gerne subjektidentisch mit dem Deutschen Reich (BT-Drs. 17/12307). Doch geht es um berechtigte Forderungen, die sich aus den Verbrechen des Deutschen Reiches an der polnischen Minderheit ergeben, lehnt sie die Übernahme der Verantwortung kategorisch ab. Die Verfolgten werden mit der Errichtung einer Dokumentationsstelle zur Kultur und Geschichte' abgespeist. So sieht weder eine Rehabilitierung noch eine Entschädigung aus. Eine ,Öffnung des Bundesentschädigungsgesetzes' ist seitens der Bundesregierung nicht geplant.

Skandalös ist, dass die Bundesregierung damit der heuchlerischen Logik folgt, dass die Verfolgung der polnischen Minderheit in der Nazi-Zeit nicht entschädigungswürdig sei. Die polnischen Bürger/innen deutscher Staatsangehörigkeit seien von der Nazi-Diktatur lediglich wegen ihrer gegen

das damalige faschistische Deutschland gerichteten ,nationalen Gesinnung' verfolgt worden. Eine Entschädigung stehe ihnen deshalb nicht zu. Damit gibt die Bundesregierung den gegen die polnische Minderheit gerichteten Maßnahmen der Nazi-Diktatur auch heute noch Rechtsgültigkeit und höchste politische Weihe.

DIE LINKE fordert, dass alle bislang von Entschädigungsansprüchen ausgeschlossenen Opfergruppen sofort entschädigt werden müssen. Das betrifft auch und besonders Vertreter/innen der polnischen Minderheit, die in der Nazi-Zeit enteignet, verfolgt und ermordet wurden. Die Bundesregierung darf nicht auch noch bei ihnen auf eine biologische Lösung durch Aussitzen setzen.

Berlin, 17. September 2013