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1.    Stellung der POLONIA unter den Schutz der Rahmenkonvention des  Europäischen Rates über den Schutz der Nationalen Minderheiten sowie vollständige Realisierung der Vereinbarungen des Deutsch-Polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17.06.1991, insbesondere jedoch Art. 20 - 22;

2.    Gewährung einer institutionellen Unterstützung für die Erfüllung und Realisierung von satzungsgemäßen Aufgaben sowie für die Führung eines Büros des Konvents der polnischen Organisationen in Deutschland und seiner Mitgliedsorganisationen;

3.    Gründung einer durch den deutschen Staat unterstützten Stiftung, die die Finanzierung der Bildung und Kulturtätigkeit der Polen in Deutschland ermöglicht;

4.    Ermöglichen des Polnisch-Unterrichts als Muttersprache, sowohl innerhalb des deutschen Schulsystems als auch im außerschulischen System;

5.    Vollständiger Zugang zu den Medien und dadurch die Möglichkeit für die Realisierung und Ausstrahlung eines Fernseh- und Radiomagazins für Polonia sowie die Finanzierung eines Presseorgans der deutschen Polonia;

6.    Bewilligung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien von Zuwendungen für Kulturprojekte, die ausschließlich durch Polonia -Organisationen realisiert werden, nach den Regeln der „Festlegung der Förderpraxis für Projekte des Konvents der polnischen Organisationen in Deutschland“ die im Jahre 2005 mit dem BKM vereinbart wurden.

7.    Finanzielle Unterstützung für den Unterhalt der polnischen Häuser und anderen Polonia - Einrichtungen;

Für das Konvent der polnischen Organisationen in Deutschland

Alexander Zając              Wiesław Lewicki   
St.Vorsitzender                Vorsitzender                                   

Berlin, den 11. Februar 2010